Nebst der Gewissheit etwas für das Wohl von Bedürftigen getan zu haben, sind dies Ihre Vorteile:

– Ab einem Betrag oder Wert von Fr. 10’000.– werden Spenderinnen und Spender an einen Zunftanlass eingeladen.

– Ab einem Betrag oder Wert von Fr. 20’000.– werden Spenderinnen und Spender auf Wunsch in der goldenen Tafel im Zunftsaal aufgeführt.

– Jede Spende an die Karelia-Stiftung kann als Vergabung bei der Einkommens- oder Gewinnsteuer geltend gemacht werden. Die Stiftung ist steuerbefreit.

Die Stiftung steht grundsätzlich allen Personen und Organisationen für Spenden offen. Zum Beispiel Privatpersonen, Firmen, Vereinen, Zünften, Gesellschaften und Gemeinden.